Was passiert mit meinem Nachlass?

Wenn zu Lebzeiten keine Verfügungen hinterlassen wurden, werden die Erben über die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, bestimmt.

Demnach haben als Erstberechtigte die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder sowie auch die die Ehepartner, die Sonderrechte genießen. Danach folgen weitere Angehörige, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung

Das Testament

Wer seinen Nachlass nach eigenen Vorstellungen später vererben möchte, sollte ein Testament hinterlegen. Dabei sind formale Richtlinien zu beachten: Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie Name, Ort und Datum enthalten. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist gebührenpflichtig. In vielen Fällen kann sich die Investition jedoch lohnen, um später Unklarheiten zu vermeiden.  

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie außerdem hilfreiche Informationen zu diesen Themen:

www.bmjv.de

Der digitale Nachlass

Jeder Trauerfall ist leider auch mit vielen Regelungen verbunden. Nicht selten wird dabei übersehen, dass das digitale Leben ebenfalls organisiert werden muss, damit auf die Hinterbliebenen keine weiteren Belastungen zukommen.

E-Mail-Konten, Verträge, Bankzugänge, laufende Abonnements und Social-Media-Einträge sollten möglichst zeitnah verwaltet werden.

In Zusammenarbeit mit unserem Partner Columba – Der Digitale Nachlassdienst können wir Sie hier unterstützen.

www.columba.de

Sprechen Sie uns gerne an.