Konfessionelle und weltliche Bestattungen

Die Bestattungszeremonie kann nach religiösen oder weltlichen Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Hause ist Raum für jeden Menschen, unabhängig vom Glauben oder der Weltanschauung.

Die Abläufe der Beisetzung sind, je nach Religionszugehörigkeit, unterschiedlich.

Im Rahmen der evangelischen Bestattung werden Erd-, Feuer-, See und Baumbestattungen aus kirchlicher Sicht als gleichwertig anerkannt. Die Gemeinschaft der Kirche steht auch über den Tod hinaus im Mittelpunkt. Die Zeremonie wird durch Riten wie Gebete oder die geistliche Trauerrede begleitet, ist jedoch in der Gestaltung frei und berücksichtigt individuelle Vorstellungen. Zu den bedeutenden Ritualen gehört der Gemeindegottesdienst nach der Bestattung.

Die römisch-katholische Bestattung wird stärker von besonderen liturgischen Ritualen bestimmt. In der Regel wird vor der Beisetzung eine Messe abgehalten. In vielen Regionen ist außerdem das Sechswochenamt ein wichtiger Termin, an dem sich die Trauernden sechs Wochen nach der Beisetzung in der Kirche versammeln. Hier findet ein Gedenken während einer gemeinsamen Eucharistiefeier statt, die Erinnerung an den Verstorbenen steht dabei im Mittelpunkt.

Die Trauerrede bildet den Mittelpunkt im Rahmen der weltlichen Abschiedszeremonie. Sie wird von einem freien Trauerredner oder von einem Angehörigen gehalten. Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, die Trauerfeier individuell zu gestalten, z. B. durch Dekorationselemente, musikalische Einspielungen, Fotos und Videos oder auch durch Live-Musik sowie das Entzünden von Kerzen. Religiöse Rituale sind eher selten, können jedoch berücksichtigt werden.

Innerhalb des Abschieds nach jüdischem Glauben sind nur Erdbestattungen anerkannt. Der Leichnam wird zeitnah beerdigt, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. In Israel wird der Verstorbenen in einem Leinentuch beigesetzt, während hierzulande meist ein einfacher Vollholzsarg verwendet wird. Nach der Beisetzung folgt eine erste Trauerzeit von sieben Tagen (Schiwa), in der die Angehörigen zu Hause bleiben. Nach Ablauf des ersten Trauerjahres erhält das Grab einen Gedenkstein.